Aargauer Lehrplan Volksschule
LP 21

Der Lehrplan unterteilt die elf Schuljahre in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarstufe (bis Ende 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarstufe (3. bis 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundarstufe I (7. bis 9. Klasse).
https://ag.lehrplan.ch

Absenzen der Lehrpersonen

Bei unvorhersehbaren Absenzen der Lehrperson werden keine Schülerinnen und Schüler ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt.

Oberstes Ziel ist, Unterrichtsausfall zu vermeiden. Nach Möglichkeit übernehmen anwesende Fach- oder Förderlehrpersonen die Klasse, andernfalls werden die Schüler und Schülerinnen auf die anderen Klassen verteilt. Ab dem zweiten Tag einer krankheitsbedingten Absenz kann eine Stellvertretung eingesetzt werden, sofern eine Stellvertretung zur Verfügung steht.

Sollte dies nicht möglich sein, bleiben die Kinder nach einer KLAPP-Nachricht zuhause. Kinder, die nicht zuhause betreut werden können, kommen zur Schule. 

Zu Beginn des Schuljahres wird per Formular bei allen Eltern nachgefragt, an welchen Halbtagen die Eltern bei Unterrichtsausfall eine Betreuung benötigen. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem Fall auf andere Klassen verteilt. Bei angekündigtem Unterrichtsausfall (z.B. Weiterbildungstagen) kann die Schule keine Kinderbetreuung anbieten.

Absenzen des Schülers/
der Schülerin

Die Eltern begründen das Fernbleiben ihres Kindes vom Unterricht in jedem Fall. Meldung von Absenzen via KLAPP. Anträge für Urlaub oder Mitteilung für den Bezug des Jokertages bitte via Formular

Beschwerdemanagement

Der professionelle Umgang aller Beteiligten mit Beschwerden unterstützt alle bei der Problemlösung und schafft Vertrauen.
Wichtig ist in erster Linie immer das direkte Gespräch der Beschwerde führenden Person mit der betroffenen Person. Der Instanzenweg muss eingehalten werden. Erst wenn keine Lösung gefunden wird, wird die Beschwerde schriftlich (via Formular) an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Anonyme Beschwerden werden nicht behandelt.
Link zu den Formularen

Beurteilungsdossier

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird während des Schuljahres ein Beurteilungsdossier geführt. Darin werden Leistungsbelege (z.B. Beurteilungsbogen, Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten), die relevant für Aussagen im Zwischenbericht oder Jahreszeugnis bzw. Lernbericht sind, abgelegt.

Die Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die den Lernprozess aus ihrer Sicht anschaulich dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier legen. Mit diesem Dossier können die Lehrpersonen bei Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern im Einzelnen aufzeigen, welche Leistungen erbracht worden sind, wie die Beurteilung zustande gekommen ist und wie sie von den Lehrpersonen gewichtet wird.  

Die Beurteilungsbelege werden von der Lehrperson aufbewahrt und am Ende des Schuljahres der Schülerin/dem Schüler zurückgegeben. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern haben jederzeit das Recht, das Beurteilungsdossier einzusehen. 

Bibliothek

Unsere Schule besitzt eine kleine, attraktive Schulbibliothek. Im Angebot sind Bilderbücher, Bücher für Erstleser/innen und spannende, lustige, interessante Bücher für geübtere Leser/innen. Die Kinder werden die Bibliothek regelmässig mit der Klasse besuchen.  

Bildaufnahmen

Die Schule Hallwil und ihre Aktivitäten werden auf der Webseite in Wort und Bild vorgestellt. Zudem werden im Dorfheftli Hallwil Artikel aus dem Schul- und Kindergarten-Alltag publiziert und mit Fotos bebildert.
Infobrief Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern

Elterngespräche

Mindestens einmal jährlich werden Sie zu einem Gespräch eingeladen. In diesen Gesprächen geht es um die Lernfortschritte Ihres Kindes in den Bereichen Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. 

 

Als Eltern haben Sie aber jederzeit Anspruch auf ein Gespräch, falls Sie Fragen oder Anregungen haben. Nutzen Sie die vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten. Im Gespräch legen wir den Fokus auf die persönliche Entwicklung Ihres Kindes, auf den Leistungsstand bezogen auf die Lernziele und besprechen mit Ihnen Prognose und allfällige Massnahmen. 

 

Gespräche während der Unterrichtszeiten sind nicht möglich, aber Ihre Kontaktnahme ausserhalb der Unterrichtszeiten für Fragen, Auskünfte und Klärungen erwünscht. 

Elternzusammenarbeit

Sie als Eltern mit Ihren Kindern sind der wichtigste Partner der Schule. Wir freuen uns über die allfällige Mitwirkung bei Projekten, Schulveranstaltungen, Schulreisen und weiteren schulischen Aktivitäten.

Gerne tauschen wir die Erfahrungen über die Entwicklung des Kindes mit Ihnen im Rahmen der Elterngespräche aus und wir beziehen Sie bei allen schulischen Laufbahnentscheidungen mit ein. 

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule begünstigt die Entwicklung Ihres Kindes. Durch den Austausch im Gespräch über die Entwicklungsziele können wir Ihr Kind gemeinsam zielgerichtet fördern. 

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind eine Ergänzung zum Unterricht. Mit den Hausaufgaben werden Unterrichtsinhalte vertieft oder eingeübt. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind zuhause einen ruhigen Arbeitsplatz zur Verfügung hat. Hausaufgaben sollen ohne inhaltliche Hilfe der Eltern erledigt werden können. Falls Sie beobachten, dass Ihr Kind die Hausaufgaben nicht selber bewältigen kann, sprechen Sie frühzeitig mit seiner Lehrperson. 

Hilfreiche Lerntipps in kurzen Videos finden Sie auf der Homepage von Fabian Grolimund: www.mit-kindern-lernen.ch
Hausaufgabenkultur Schule Hallwil: Link

Impfungen

Die Schulimpfungen werden im Auftrag des Departements Gesundheit und Soziales vom Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärzten durchgeführt. Im Zweijahreszyklus können Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Primarschulklasse kostenlos geimpft werden. Über die Impfungen (Termine und welche Impfungen) werden Sie frühzeitig informiert. 

Infobroschüren
Schuljahr 2022/23

Integrative Schulung

Es ist normal, dass Kinder ganz verschieden sind. Deshalb können nicht alle dasselbe in derselben Zeit leisten. Kinder mit Lernschwierigkeiten können aber am Unterricht der Regelklasse ebenso teilnehmen wie Kinder mit besonderen Begabungen. Sie werden zusätzlich durch die zugeteilte Klassenassistenz gefördert. Kann ein Kind die Klassenlernziele nicht erreichen, werden nach Absprache mit den Eltern individuelle Lernziele festgelegt.
 Lehrpersonen fördern aber auch Kinder, welche mehr leisten können. Sie bekommen individuelle Projektaufträge, welche sie während der Unterrichtszeit oder zuhause bearbeiten können. 

Jokertage

Regelung für die freien Schulhalbtage gemäss §38 Schulgesetz

Gemäss §38 des Schulgesetzes haben die Schülerinnen und Schüler auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge ohne Angaben des Urlaubsgrundes Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Die Klassenlehrperson ist mindestens zwei Tage im Voraus zu informieren (Eintrag ins Aufgabenheft).

Die Schulpflege Hallwil hält dazu fest, dass die pro Schuljahr anfallenden freien Schulhalbtage zusammengefasst bezogen werden dürfen. Freie Halbtage können jedoch nicht an besonderen Schulanlässen und an Prüfungstagen bezogen werden.
Download Formular

Kommunikation

Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung.

Deshalb ist es der Schule Hallwil wichtig, die Informations- und Kommunikationsmittel laufend zu verbessern. KLAPP ermöglicht eine einfache, schnelle und papierlose Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. So haben Sie jederzeit die Übersicht über Informationen Ihrer Kinder. KLAPP ersetzt Whatsapp und den Mailverkehr. KLAPP ist eine einfache, zumutbare und ausreichend sichere Kommunikationslösung und geht sparsam mit Daten um, welche in der Schweiz gelagert und verschlüsselt übermittelt werden.

Laufbahnentscheid

Der folgende Link führt Sie zur Verordnung über die Laufbahnentscheide der Volksschule (Promotionsverordnung)
Kanton Aargau - Erlass-Sammlung (ag.ch) 

Läuse

Kopflausbefall kommt in allen Altersstufen und in allen sozialen Schichten vor. Das Auftreten von Kopfläusen ist nicht zwingend auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Lausbefall ist keine Schande, aber eine unangenehme Erscheinung, die sich in der Klasse leicht überträgt.

Falls Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, melden Sie dies unbedingt der Klassenlehrperson und führen Sie die notwendigen Massnahmen durch.

Nach den Sommerferien werden unsere Lausfachfrauen alle Kinder kontrollieren (Termin wird noch bekannt gegeben). Schicken Sie dann Ihr Kind unbedingt mit gewaschenen Haaren zur Schule.

Ein Merkblatt des Departements Gesundheit und Soziales des Kanton Aargau mit wichtigen Informationen finden Sie unter hier.

Leistungsbeurteilung und
Promotion

Leistungsbeurteilung und Promotion

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler an der Aargauer Volksschule ist einerseits förderorientiert und andererseits leistungsorientiert und selektiv. 

Die Beurteilungsinstrumente unterstützen die Schulen bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem förderorientierten Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. 

Der Zwischenbericht ist förderorientiert und nicht promotionswirksam, während das Jahreszeugnis über die Beförderung in die nächst höhere Klasse entscheidet. Grundlage für die Beurteilung ist ein Beurteilungsdossier, in dem die Lehrperson relevante Leistungsbelege (Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten, Dokumentation mündlicher Leistungen) sammelt. 

Logopädie-/ Legasthenie-
therapie

Sprachheilfachpersonen erteilen Logopädie- und Legasthenietherapie (Therapie von Lese-Rechtschreibstörungen LRS). Diese beginnt frühestens mit dem Eintritt in den Kindergarten und endet in der Regel spätestens mit dem Austritt aus der Volksschule. Logopädie- und Legasthenietherapie wird angeboten für Kinder und Jugendliche mit einer Verzögerung oder Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung. 

Der systematische Einbezug von Beobachtungen der Lehrpersonen, schulischen Heilpädagogin und DaZ-Lehrpersonen (DaZ: Deutsch als Zweitsprache) ermöglicht die Fokussierung der Abklärungen auf die auffälligen Kinder. 

Das heisst, wenn uns beim Sprechen oder beim Erwerb der Schriftsprache Ihres Kindes Schwierigkeiten auffallen, werden wir Ihnen eine Abklärung bei unserer Logopädin empfehlen. Diese wird Ihnen, wenn nötig, eine Therapie zur Unterstützung Ihres Kindes vorschlagen. 

 

Mittagstisch

Leider ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und es findet aktuell kein Mittagstisch statt.
Bei Interesse bitte bei der Schulleitung melden.

Musikschule

WER MUSIK MACHT, HAT MEHR VOM LEBEN 

Unter dem Link der Musikschule Seon erfahren Sie mehr.

Schularzt

Die Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergartenalter sind eine weitere Massnahme der Gesundheitsvorsorge. Sie finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt. 

Dr. med. Peter Bucher
Weinhalde 9
5703 Seon
Telefon:   062 775 22 55

Schulpsychologischer
Dienst (SPD)

Angebot: 

  • Abklärungen bei Leistungs- und Verhaltensauffälligkeiten 
  • Beratung und Begleitung für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen 
  • Unterstützung bei Entscheidungsfragen (Stufenwechsel) 
  • Case-Management bei Sonderschulung
  • Anmeldung
    durch die Eltern: telefonisch oder schriftlich
    durch Lehrpersonen: schriftlich (mit Unterschrift der Eltern) 


Rahmenbedingungen:

  • Die Dienstleistungen sind freiwillig und Anmeldungen werden nur im Einverständnis mit den Eltern angenommen! 
  • Die Dienstleistungen sind kostenlos. 
  • Der SPD steht unter der Schweigepflicht und dem Amtsgeheimnis. 
  • Untersuchungsergebnisse werden nur nach Einwilligung der Eltern an Dritte (bspw. Schulen) weitergegeben. 


Erkundigen Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen bei der Klassenlehrperson. 


Regionalstelle Aarau, Aussenstelle Lenzburg
Telefon:   062 835 40 00
E-Mail:     spd.aarau@ag.ch

Schulweg

Begleiten Sie Ihr Kind am Anfang der Schulzeit auf dem Schulweg und erklären Sie ihm die Gefahrenstellen. Die Schüler und Schülerinnen können die Verantwortung für ihren Schulweg schnell selber übernehmen, sind stolz auf ihre Eigenständigkeit und kommen zu zusätzlicher Bewegung. 

Verzichten Sie bitte darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren. Der Schulweg ist ein wichtiges Lernfeld für die Entwicklung zur Selbstständigkeit. 

Schulsozialarbeit (SSA)

Schulsozialarbeit ist ein Angebot auch für Eltern. 

 

Eltern sein war noch nie eine so komplexe Aufgabe wie heute. Das Zusammenleben mit Kindern stellt Eltern unter Umständen vor grosse Herausforderungen, bei denen sich vielfältige Fragen auftun können. 

Ein informatives und beratendes Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter kann in vielen Situationen entlastend wirken, z.B. wenn Ihr Kind ein Verhalten zeigt, dass Sie als Eltern verunsichert, es ... 

  • zieht sich plötzlich extrem zurück, ist bedrückt – traurig 
  • hat ein auffällig niedriges Selbstwertgefühl 
  • zeigt ein aggressives Verhalten – niedrige Frustrationstoleranz 
  • schreibt plötzlich schlechte Noten, macht Aufgaben nicht mehr 
  • wird ausgeschlossen – wird möglicherweise gemobbt 
  • will nicht mehr zur Schule gehen – ist oft krank 
  • ist nur schwer von digitalen Medien fernzuhalten 
  • ist wegen familiärer Probleme belastet 

 

Der Schulsozialarbeiter 

  • hört Ihnen zu 
  • kann Sie beraten 
  • kann Sie an eine zuständige Fachstelle weiterverweisen 

 

Alle Beratungen der Schulsozialarbeit sind kostenlos. Der Schulsozialarbeiter steht unter Schweigepflicht. 

Schwierige Situationen

Bei schwierigen Situationen, die Ihr Kind, die Lehrpersonen oder die Klasse betreffen, ist folgendes Vorgehen einzuhalten:

1. 
Eltern und Lehrperson nehmen Kontakt auf. Sie besprechen die Situation miteinander und suchen nach einem Lösungsweg. In der Regel wird so eine befriedigende Lösung gefunden.

2.
Wenn Eltern und Lehrperson zu keiner Lösung kommen und es eine oder beide Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und der Schulleitung statt. 


Damit die Lehrpersonen effizient und zeitnah auf allfällige Probleme in der Klasse reagieren können, ist es wichtig, dass die Lehrpersonen von den Eltern frühzeitig und offen über Vorkommnisse informiert werden. 

Schwimmunterricht

In der Schule Hallwil findet ab der 3. Klasse bis zur 6. Klasse Schwimmunterricht im Hallenbad Seon statt. Die Schwimmdaten entnehmen Sie dem Terminplan. Zusätzlich sind die Schwimmdaten auf dem Stundenplan aufgeführt. 

Der Schwimmunterricht findet jeweils am Montagmorgen von 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr im Hallenbad Seon statt. Begleitet werden die Kinder von zwei Klassenassistenzen. 

Eine Schwimmlehrerin führt den Schwimmunterricht durch. 

Stundenpläne

Unter folgendem Link finden Sie die Stundenpläne: Gesamtstundenplan


Terminkalender

Termine der Schule Hallwil finden Sie hier .

Unterrichtsbesuche

Wir haben keine offiziellen Besuchstage mehr. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Schule einen Besuch abzustatten. Wir begrüssen es, wenn Sie sich zu einem Schulbesuch bei den entsprechenden Lehrpersonen anmelden. So haben Sie die Wahl, diejenigen Fächer zu besuchen, die Sie interessieren. Diese Form des Schulbesuchs gibt Ihnen und uns auch Zeit und Raum für individuelle Gespräche. 

Urlaub

Längere Urlaubsgesuche oder Urlaube an besonderen Schulanlässen sind über ein ordentliches Urlaubsgesuch mit Angaben des Urlaubsgrundes frühzeitig via Klassenlehrperson oder direkt an die Schulleitung einzureichen.
Formular

Verkehrsunterricht

Die Schüler/innen werden mehrere Male vom Verkehrspolizisten besucht. Stufengerecht werden sie auf richtiges Verhalten im Strassenverkehr aufmerksam gemacht. Die jüngeren Kinder als Fussgänger, und die älteren als Velofahrer/innen. In der vierten Klasse ist die Veloprüfung geplant. 

Der Verkehrsunterricht ist nur eine Grundlage. Richtiges Verhalten muss auch von den Eltern vorbildlich gelebt und kontrolliert werden. 

Zahngesundheit

Unsere «Zahnfee» ist mehrmals jährlich im Kindergarten und in den Primarabteilungen, um die Kinder in Zahnhygiene und verschiedenen anderen wichtigen Themen zu unterrichten. 

Achten Sie bitte weiterhin darauf, dass Ihr Kind ein gesundes Znüni (keine Süssigkeiten) mitbringt. 

Zecken

Weitere Informationen auf der Seite das BAG